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Bachelorarbeit

Allgemeines

Ablauf Bachelorarbeit

Prüferinnen und Prüfer

Vorlagen und Handreichungen

 Allgemeines

  • Die Bachelorarbeit soll nach Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung (PStO) bis Ende des 6. Fachsemesters bestanden sein (Regeltermin).
  • Sie gilt als erstmals abgelegt und nicht bestanden, wenn sie am Ende des 7. Fachsemesters aus selbst zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich abgelegt wurde.
  • Die Bachelorarbeit kann nur einmal (spätestens) zu dem auf den Erstversuch folgenden Termin wiederholt werden!
  • Im Wintersemester gibt es einen außerplanmäßigen Termin, der für den ersten oder zweiten Prüfungsversuch genutzt werden kann.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen nach Beginn der Anmeldefrist (s.u.).
  • Der Umfang beträgt 50.000- max. 80.000 Zeichen (ca. 30-35 Seiten).
  • Die Bachelorarbeit muss nicht die letzte Prüfungsleistung sein, die im Rahmen des Studiengangs erbracht wird. Die komplette Bachelorprüfung gilt als bestanden, wenn alle in der PStO festgelegten Modul- und Modulteilprüfungen des Haupt- und Nebenfaches (inklusive der Bachelorarbeit) bestanden und insgesamt 180 ECTS- Punkte erworben wurden.
  • Damit die Abschlusszeugnisse fristgerecht erstellt werden können, müssen im letzten Studiensemster alle noch zu erbringenden Prüfungsleistungen rechtzeitig verbucht werden. Vereinbaren Sie ggf. mit den Prüfern individuelle Prüfungstermine damit der Notenschluss für das letzte Semester eingehalten werden kann (dieser Termin gilt nicht für die Bachelorarbeit, für die Gutachten wird ein eigener Termin festgelegt!). Im Sommersemester ist dies immer der 15. August, im Wintersemester der 01. März. Wenn Leistungen später gemeldet werden, kann eine fristgerechte Erstelltung der Zeugnisse bis Ende des Semesters nicht garantiert werden.

Fristen für die Bachelorarbeit:

Die aktuellen Fristen und Termine werden vom Prüfungsamt bekannt gegeben.

Ablauf Bachelorarbeit

1. Vorbereitung

  • Machen Sie sich frühzeitig, spätestens bis Ende der Vorlesungszeit des vorigen Fachsemesters, Gedanken über ein mögliches Thema und setzen Sie sich mit einer möglichen Prüferin/ einem Prüfer in Verbindung.
  • Es besteht freie Prüferwahl, Sie können jedoch u.U. an eine Kollegin oder einen Kollegen verwiesen werden.
  • Die Kandidatin/der Kandidatin kann bzw. soll ein Thema vorschlagen; festgelegt wird das Thema von der Prüferin/ dem Prüfer.

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung zur B.A. Arbeit findet über ein gesondertes Formular (nicht über LSF) statt. Das Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts unter "Formulare".
  • Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie das Thema von Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer eintragen. ACHTUNG: Bitte achten Sie darauf, dass das eingetragene Datum im Anmeldezeitraum liegt!
  • Das Formular muss vom Prüfling und der Prüferin/dem Prüfer unterschrieben werden und von der Prüferin/dem Prüfer spätestens bis Ende der Anmeldefrist an den Studiengangskoordinator weitergeleitet worden sein.
  • Sie können ihre Anmeldung einige Tage nach Ablauf der Frist in LSF einsehen und eine Bestätigung ausdrucken.
  • Mit der Anmeldung zur B.A. Arbeit findet auch die Anmeldung zur Prüfung im Kolloquium statt (muss nicht über LSF angemeldet werden).
  • Das Thema der Masterarbeit kann gemäß PStO nur einmal innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Anmeldefrist zurückgegeben werden. Hierfür ist ein Antrag im Prüfungsamt zu stellen. Der vereinbarte Titel kann in Absprache mit der Prüferin/ dem Prüfer ohne Rücksprache mit dem Prüfungsamt um einen Untertitel erweitert werden.

3. Bearbeitungszeit

  • Die (offizielle) Bearbeitungszeit von 8 Wochen beginnt für alle Kandidaten am ersten Tag der offiziellen Anmeldefrist!
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist gemäß PStO nicht vorgesehen. Es wird dringend empfohlen, schon vor Beginn der offiziellen Bearbeitungszeit mit den Vorrecherchen zu beginnen.
  • Im Krankheitsfall ist u.U. ein Rücktritt vom Abgabetermin und Festsetzung eines neuen Abgabetermins (in der Regel der Termin des Folgesemesters) möglich. Ein Bescheid ergeht nach Vorlage eines ärztlichen Attestes durch das Prüfungsamt. Der Prüfer ist darüber durch den Studierenden zu informieren.
  • Wird als neuer Abgabetermin der Termin des Folgesemesters festgelegt, wird in der Regel ein neues Thema festgelegt sofern das Thema nicht schon einmal zurückgegeben wurde (siehe Punkt 2).

4. Abgabe

  • Die Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt zum festgesetzten Abgabetermin in 2-facher gedruckter und gebundener Ausfertigung (Klebebindung) mit Plagiatserklärung im Prüfungsamt für Geistes und Sozialwissenschaften (PAGS). Achtung: bitte Hinweise des Prüfungsamts unter "Hinweise für Studierende" beachten!
  • Die zentralen Angaben zur Arbeit müssen von außen auf dem Deckblatt sichtbar sein (entweder das vordere Deckblatt bedrucken lassen oder eine Klarsichtfolie als Deckblatt verwenden). Am Ende der Arbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung mit eingebunden werden (Vorlagen für das Deckblatt und die Plagiatserklärung finden Sie hier).
  • Zusätzlich muss die Abgabeversion als PDF-Dokument an den Prüfer geschickt werden.
  • Bitte legen Sie Ihrer Arbeit auch die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung bei.

5. Bewertung/ Zeugnis

  • Die Prüferin/der Prüfer erstellt ein Gutachten. Das Ergebnis wird über den Notenspiegel in LSF bekannt gegeben. Einsichtnahme in die Gutachten erfolgt in der Sprechstunde der Prüferin/ des Prüfers oder innerhalb der Öffnungszeiten im Prüfungsamt.
  • Die Abschlusszeugnisse werden nach Fertigstellung im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften abgeholt (persönlich oder mit Vollmacht).

Vorlagen und Handreichungen:

Das Formular zur Anmeldung der B.A. Arbeit finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts

 

Mögliche Prüferinnen und Prüfer:

Folgende Personen können sich dazu bereit erklären, als Prüferinnen/ Prüfer zur Verfügung zu stehen:

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Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen auf dieser Seite nur um eine Handreichung handelt. Alle hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich! Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich über die aktuelle Prüfungs- und Studienordnung (PStO) sowie über das Prüfungsamt.

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