Ethnologie
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Praktika

Zur individuellen Orientierung und Qualifizierung im Hinblick auf den späteren Berufseinstieg werden Praktika während des Studiums dringend empfohlen. Praktika können auch im Verlauf des Studiums wertvolle Impulse für die weitere Studienplanung und Schwerpunktsetzung geben.

Allgemeine Hinweise zu Praktika

Grundsätzlich können Praktika im In- und Ausland neben dem Studium freiwillig organisiert oder im Rahmen des B.A.-Studiums als Pflichtpraktikum absolviert werden. In beiden Fällen ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung und -organisation gefragt. Es gibt aber von Seiten des Instituts und der Universität verschiedene Stellen, die Sie gerne bei der Suche und Durchführung von Praktika unterstützen.

Wann wird ein Praktikum empfohlen?

Berufspraktika können zu jedem Zeitpunkt des Studiums absolviert werden.
Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig um Praktikumsplatz zu kümmern (planen Sie ausreichend Zeit ein für Bewerbungen, Förderanträge, Visa, Impfungen, etc.).

Wo/Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Das Institut kann selbst keine Praktikumsplätze vermitteln! Es gibt aber viele Möglichkeiten zu einem Praktikumsplatz zu gelangen:

  • Das Institut bietet in jedem Semester eigene Praxisabende zur Praktikumsvorbereitung an, an denen allgemeine Infos vermittelt und Erfahrungen von Studierenden an Studierende weiter gegeben werden (siehe LSF-Vorlesungsverzeichnis).
  • Die Praktikumsberichte von EthnologiestudentInnen sind über unser Instituts-Moodle "Praktikum und Praxis (Ethnologie)" einsehbar, zu dem sich gerne alle Studierenden der Ethnologie einschreiben können. Der Einschreibeschlüssel lautet: Ethnopraktikum). Ältere Berichte (vor 2020) sind in einem Ordner im Raum C006 (Frau Tanja Posch-Tepelmann) einsehbar (bitte Öffnungszeiten beachten).
  • Über das Instituts-Moodle "Praktikum und Praxis (Ethnologie)" (Einschreibeschlüssel: Ethnopraktikum) werden auch aktuelle Praktikums- und Jobangebote sowie Hinweise auf berufsorientierte Veranstaltungen verschickt, wenn Sie das entsprechende Forum abonniert haben.
  • Das Institut hängt immer wieder Praktikumsangebote in den Schaukästen aus.
  • Auf der Seite von STUDENT UND ARBEITSMARKT sind Praktikumsberichte und Links zu diversen Praktikumsbörsen zu finden.
  • Das Studienbüro der Fakultät für Kulturwissenschaften stellt auch diverse Hilfestellungen für PraktikantInnen bereit.
  • Darüber hinaus gibt es im Internet diverse Angebote zu Praktikumsbörsen und -vermittlungen (Achtung: bei kommerziellen Anbietern lohnt es sich, etwas genauer hinzuschauen oder auf die Erfahrungen von KommilitonInnen zurück zu greifen). Für Ethnologen bzw. KulturwissenschaftlerInnen sind insbesondere die Seiten von EVIFA (Die Virtuelle Fachbibliothek Ethnologie/ Volkskunde) sowie die Seite des Wissenschaftsportals academics interessant.
  • Viele Praktikumsplätze werden über persönliche Netzwerke und Beziehungen vermittelt.
  • Immer wieder sind auch Initiativbewerbungen bei Organisationen und Firmen erfolgreich.

Praktika im Ausland

Zu Auslandspraktika werden eigene Sprechstunden von STUDENT UND ARBEITSMARKT angeboten.

Finanzierung

Häufig werden Praktika nicht bezahlt und selbst bei bezahlten Praktika bleibt meist die Frage, wie Reise oder Unterkunft finanziert werden können. Es gibt inzwischen diverse Fördermöglichkeiten vor allem für Praktika im Ausland.

Wertvolle Hinweise dazu finden Sie auf der Seite des Studienbüros unserer Fakultät und auf der Seite zu Stipendien für Auslandspraktika von STUDENT UND ARBEITSMARKT.

Rechtliche Hinweise

Sehr nützliche Informationen zu rechtlichen Fragen rund ums Praktikum (Sozialversicherungspflicht, Krankenversicherungsstatus, BAföG, Arbeitsbefristung, etc.) finden Sie auf der Webseite von STUDENT UND ARBEITSMARKT und der dort verlinkten Broschüre zum Studentischen Arbeiten in Deutschland.

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Praktika im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Ethnologie

Im Rahmen des B.A. Studiengangs Ethnologie können sich die Studierenden im Rahmen der Praxismodule für einen berufs- oder forschungspraktischen Wahlbereich entscheiden (für nähere Infos siehe Handzettel zu den Praxismodulen). Wird der berufspraktische Wahlbereich (WP 6 und WP 8) gewählt, ist ein Praktikum verpflichtend.

  • Individualisierte Bescheinigungen für Pflichtpraktika werden auf Anfrage vom Praktikumsbeauftragten ausgestellt.
  • Eine allgemeine Bescheinigung für ein verpflichtendes Praktikum im B.A. finden Sie hier: Bescheinigung (PDF).
  • Das Praktikum kann nur in den Studiengang eingebracht werden, wenn beide berufspraktische Wahlmodule WP 6 (Praktikumsvorbereitung) und WP 8 (Praktikumsnachbereitung) gewählt werden. Diese bestehen aus folgenden Veranstaltungen:

WP 6.1 ETHNOLOGISCHE BERUFSFELDER (Seminar)

Im Seminar befassen sich die Teilnehmer unabhängig von geplanten oder bereits absolvierten Praktika mit ethnologischen Berufsfeldern und dem Verhältnis von Ethnologie und Öffentlichkeit. Sie beteiligen sich auch bei der Organisation und Durchführung der Praxisabende.

  • Empfohlen für das 5. Fachsemester.
  • Angebot nur im Wintersemester.
  • Eine benotete Hausarbeit bildet die Modulprüfung für WP 6.
  • Wichtig: Das Seminar WP 6.1 kann vor oder nach Abschluss des Praktikums absolviert werden.

WP 6.2 SONDIERUNGEN / PRAXISABENDE (Einzeltermine)

Zur Praktikumsvorbereitung werden einzelne Termine für Interessierte aller Fachsemester angeboten. Hier werden allgemeine Hinweise und Tipps gegeben, die Studierende bei ihrer selbständigen Suche nach Praktikumsplätzen helfen und begleiten sollen. In diesem Rahmen finden auch die Praxisabende statt, bei denen AbsolventInnen von ihren Erfahrungen aus der Berufspraxis berichten.

  • Angebot im Sommer- und Wintersemester.
  • Eine Belegung oder Voranmeldung ist nicht erforderlich.
  • Die Teilnahme ist freiwillig.

WP 8.2 PRAKTIKUM

Das Berufspraktikum kann zu jedem Zeitpunkt des Studiums absolviert werden. Die Praktikumssuche erfolgt eigenständig bzw. mit den unter WP 6.2 angebotenen Hilfestellungen. Es muss im Vorfeld mit dem Praktikumsbeauftragten abgeklärt werden, ob ein bestimmtes Praktikum angerechnet werden kann.

  • Das Praktikum kann im Sommer- und Wintersemester absolviert werden.
  • Eine Belegung ist nicht erforderlich.
  • Wichtig: es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig (nicht erst im 5. Fachsemester) um einen Praktikumsplatz zu kümmern!
  • Wichtig: Die Entscheidung ein Praktikum in den Studiengang einzubringen, muss weder vor noch im direkten Anschluss an das Praktikum getroffen werden! Dies geschieht verbindlich erst durch die Prüfungsanmeldung zur Modulprüfung von WP 8 (Praktikumsnachbereitung).

Anforderungen an das Praktikum:

  • Mindestdauer: insgesamt 6-8 Wochen (bei 40 Std./Woche)
  • Das Praktikum kann auch in mehreren Teilen oder gestreckt auf einen längeren Zeitraum absolviert werden.
  • Das Praktikum kann im In- und Ausland absolviert werden.
  • Das Praktikum kann bezahlt oder unbezahlt sein.
  • Bei deutlichem Bezug zu ethnologischen Praxisfeldern können auch Werkstudententätigkeiten, ehrenamtliche Tätigkeiten und Nebenjobs als Praktika anerkannt werden. Dies wird im Einzelfall entschieden und sollte daher mit dem Praktikumsbeauftragten besprochen werden.
  • Praktika, die vor Beginn des Ethnologiestudiums absolviert wurden, werden nicht anerkannt. 

WP 8.1 REFLEXIONEN DES PRAKTIKUMS (Einzeltermine)

Studierende, die ein Praktikum abgeschlossen haben, reflektieren in diesem Kurs ihre Erfahrungen und fertigen einen Praktikumsbericht an (unbenotete Modulprüfung für WP 8). Die Teilnehmer beteiligen sich an der Gestaltung einzelner Sondierungstermine (WP 6.2) und geben dort Ihre Erfahrungen an Studierende weiter, die aktuell einen Praktikumsplatz suchen.

  • Angebot im Sommer- und Wintersemester.
  • Belegung über LSF.
  • Zu den Anforderungen an den Praktikumsbericht, siehe die Veranstaltung "Praktikumsnachbereitung" im LSF-Vorlesungsverzeichnis.nach oben

 Praktika im Rahmen des Master-Studiengangs Ethnologie

Im Rahmen des M.A. Studiengangs Ethnologie können Praktika unter Umständen unter den Modulteilen "Sprachen und Zusatzqualifikationen" im Umfang von 6 ECTS anerkannt werden. 

  • Bescheinigungen über die Anerkennung von Praktika in den Pflichtmodulen werden auf Anfrage vom Praktikumsbeauftragten ausgestellt.

Anforderungen:

  • Mindestdauer: insgesamt 4 Wochen (bei 40 Std./Woche)
  • Das Praktikum kann auch in mehreren Teilen oder gestreckt auf einen längeren Zeitraum absolviert werden.
  • Das Praktikum kann im In- und Ausland absolviert werden.
  • Das Praktikum kann bezahlt oder unbezahlt sein.
  • Werkstudententätigkeiten, ehrenamtliche Tätigkeiten und Nebenjobs werden nicht als Praktika anerkannt.
  • Praktika, die vor Beginn des Masterstudiums absolviert wurden, werden nicht anerkannt.

Bescheinigungen

  • Individualisierte Bescheinigungen für Pflichtpraktika im Bachlorstudiengang oder zur Anerkennung von Praktika im Masterstudiengang werden auf Anfrage vom Praktikumsbeauftragten ausgestellt.
  • Eine allgemeine Bescheinigung für ein verpflichtendes Praktikum finden Sie hier:
  • B.A.: Bescheinigung B.A. (PDF).
  • M.A.: Bescheinigung M.A. (PDF)

Kontakt und Beratung

Für weitere Fragen können Sie sich an den Praktikumsbeauftragten wenden.

Praktikumsbeauftragter: Paul Hempel, M.A.

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