Ethnologie
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Prüfungen M.A. Ethnologie

Modul- und Modulteilprüfungen

Im Masterstudiengang werden studienbegleitende Prüfungen abgelegt. Die Masterprüfung besteht somit aus der Gesamtheit der zu erbringenden Modul- und Modulteilprüfungen inklusive der Masterarbeit. Die Dozenten der Veranstaltungen geben zu Beginn jeden Semesters Art und Umfang der jeweiligen Modul- und Modulteilprüfungen (Hausarbeiten, Übungsaufgaben, Klausuren, etc.) bekannt.

Prüfungsanmeldung

Die Studierenden sind verpflichtet, sich zu allen Prüfungen, die sie in den von ihnen belegten Veranstaltungen ablegen möchten, gesondert über das Internetportal LSF anzumelden!

Die Frist zur Prüfungsanmeldung liegt in der sechsten bis siebten Vorlesungswoche und wird auf der Webseite des Prüfungsamts und im LSF Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.

Die Prüfungsanmeldung erlaubt eine kontinuierliche (Selbst-)Kontrolle der erbrachten Studienleistungen. Die Studierenden sind verpflichtet, zu Beginn jedes Semesters die bisher erbrachten Leistungen im Notenspiegel (LSF > Notenspiegel) abzurufen und zu überprüfen. Wenn Sie Fehler entdecken, setzen Sie sich umgehend mit dem Prüfungsamt oder dem Studiengangskoordinator in Verbindung.

Auf Antrag kann für Bewerbungszwecke oder für einen Hochschulwechsel ein vorläufiges „Transcript of records“ vom Prüfungsamt ausgestellt werden. Für Bewerbungen außerhalb der Universität ist es möglich, nur bestandene Prüfungsleistungen ausweisen zu lassen.

Prüfungswiederholung

Bis auf die M.A.-Arbeit können alle nicht bestandenden Prüfungen im Rahmen der Höchststudiendauer beliebig oft wiederholt werden. Es gibt zwei Arten von Wiederholungsprüfungen:

1) Die in der Satzung festgelegten "regulären" Wiederholungsprüfungen (einmal jährlich):

  • hierzu ist in der Regel die neuerliche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erforderlich (insbesondere in Modulen mit wechselndem Lehrangebot).
  • es gelten die regulären Anmeldefristen und Formalitäten (Anmeldung über LSF, reguläre Notenfristen, …).

2) Für einige Prüfungen werden "direkte" Wiederholungsprüfungen (im Folgesemester) angeboten:

  • Prüferinnen und Prüfer können einen "direkten" Wiederholungsversuch anbieten. Ausgenommen sind in der Regel Prüfungen, die direkt an die Kursteilnahme gekoppelt sind (z.B. Übungsaufgaben).
  • ein erneuter Besuch der Veranstaltung ist nicht erforderlich bzw. nicht möglich.
  • „direkte“ Wiederholungstermine dürfen nur von Studierenden genutzt werden, die zum ersten Prüfungstermin angemeldet waren und diesen nicht bestanden haben.
  • Wurde eine Prüfung aufgrund eines Täuschungsversuchs (z.B. Plagiat) mit „nicht bestanden“ bewertet, ist ein direkter Wiederholungsversuch ausgeschlossen.
  • Die Prüferin/ der Prüfer kann verlangen, dass ein neues Thema bearbeitet wird. Die Prüfungsform muss beibehalten werden.
  • Die Anmeldung zum direkten Wiederholungsversuch findet direkt bei der betreffenden Prüferin/ dem betreffenden Prüfer statt (nicht über LSF).
  • KandidatInnen, die beim „direkten“ Wiederholungstermin nicht antreten oder nicht bestehen, müssen einen der nächsten "regulären" Prüfungstermine für eine neuerliche Wiederholung nutzen (s.o.).
  • Nachteile des „direkten Wiederholungsversuchs“:
    - Der konkrete Kurstitel erscheint nicht im Transcript of Records (nur der Modul(teil)titel.
    - Der erste (reguläre) Versuch wird mit „nicht bestanden“ bewertet (erscheint nicht im Abschlusszeugnis, bleibt aber dauerhaft mit einem entsprechenden Kürzel für "nicht abgegebene Arbeit" oder "nicht erschienen" im Notenspiegel sichtbar).
    - Die Notenverbuchung findet erst gegen Ende des Semesters der Wiederholungsprüfung statt (nicht direkt nach dem Abgabetermin!).

Der direkte Wiederholungstermin kann nur zur Notenverbesserung genutzt werden, wenn keine Prüfung zum regulären Termin abgelegt wurde (z.B. die Hausarbeit nicht abgegeben wurde). ACHTUNG: Wenn der "direkte Wiederholungstermin" zur Abgabe genutzt wird, ist eine weitere Notenverbesserung nicht mehr möglich! (siehe "Freier Prüfungsversuch")!

Abgabetermine von Hausarbeiten, die zum direkten Wiederholungsversuch abgegeben werden:

Wintersemester: 30. November / Sommersemester: 31. Mai

Annerkennung von Studienleistungen

Studienzeiten und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erworben wurden, können unter Umständen anerkannt werden. Anträge auf Anrechnung von Studienzeiten und/oder Anerkennung von Prüfungsleistungen werden beim Studiengangskoordinator gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die für die Anrechnung/Anerkennung erforderlichen Unterlagen von der/dem Studierenden spätestens am Ende des ersten Semesters beim Prüfungsamt eingereicht werden müssen, sofern die Leistungen vor der Immatrikulation an der LMU erworben wurden. Leistungen, die nach der Immatrikulation erbracht werden, sind jeweils im auf den Erwerb folgenden Semester einzureichen.

Freier Prüfungsversuch

Im Masterstudiengang wird für alle Modul- und Modulteilprüfungen mit Ausnahme der Master-Arbeit ein "freier Prüfungsversuch" ermöglicht. Dies bedeutet, dass Modulprüfungen und Modulteilprüfungen einmal im nächstmöglichen regulären Termin zur Notenverbesserung wiederholt werden dürfen, wobei das jeweils bessere Ergebnis zählt.

Die für die Prüfung erforderlichen Studienleistungen und auch die regelmäßige Teilnahme müssen beim zweiten Prüfungsversuch erneut erbracht werden. Im Endzeugnis wird nur der Kurs mit dem besseren Ergebnis ausgewiesen, d.h. der schlechter bewertete Kurs wird gestrichen und nicht als Zusatzleistung o.Ä. vermerkt.

ACHTUNG: Der sog. "direkte" Wiederholungsversuch (im Folgesemester ohne erneute Teilnahme an einer Veranstaltung) kann nur zur Notenverbesserung genutzt werden, wenn keine Prüfung zum regulären Termin abgelegt wurde (z.B. die Hausarbeit nicht abgegeben wurde). Wird der "direkte Wiederholungstermin" zur Abgabe genutzt, ist eine weitere Notenverbesserung nicht mehr möglich!

Notenspiegel

Der Notenspiegel kann jederzeit über LSF abgerufen werden. Er dient der Orientierung und Überprüfung des eigenen Studienfortschritts. Hier bleiben alle Prüfungsversuche und Vermerke dazu dauerhaft sichtbar. Studierende sind verpflichtet zu Beginn jedes Semesters die Einträge zu überprüfen und auftretende Fragen umgehend zu klären.

Für Bewerbungszwecke (Praktika, Jobs, Stuipendien) stellt das Prüfungsamt ein beglaubigtes, vorläufiges Transcript of Record mit aktuellem Notendurchschnitt aus. Für außeruniversitäre Zwecke (Praktika, Jobs, etc.) beinhaltet dieses Transcript nur bestandene Prüfungsleistungen. In Dokumenten für universitäre Zwecke werden auch Fehlversuche von Prüfungen ggf. mit den entsprechenden Kürzeln für "nicht abgegebene Arbeit", "nicht erschienen", "Täuschungsversuch", etc.) ausgewiesen. Nicht bestandene Prüfungen werden bei der Berechnung von Durschnittsnoten nicht berücksichtigt.

Im abschließenden Transcript of Records, das dem Zeugnis beiliegt, werden nur die bestandenen Prüfungen ausgewiesen.

Masterarbeit

Hinweise zur Masterarbeit finden Sie hier.

Bildung der Endnote / Zeugnis

Ist die Masterprüfung bestanden (alle erforderlichen Modul- und Modulteilprüfungen inklusive der Masterarbeit), errechnet sich die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der nach dem ECTS-Punkten gewichteten Modulnoten. Setzt sich eine Modulnote aus mehreren Modulteilnoten zusammen, wird zunächst die Modulnote aus dem arithmetischen Mittel der nach den ECTS-Punkten gewichteten Modulteilnoten berechnet.

Nach bestandener Masterprüfung werden die Abschlussdokumente (in deutscher und englischer Sprache) erstellt. Das Zeugnis kann im Prüfungsamt abgeholt werden. Dort können Sie auch telefonisch erfragen, wann das Zeugnis zur Abholung bereit liegt.

Weitere Informationen / Studien- und Prüfungsordnung

Auskünfte zu Prüfungen, Prüfungsanmeldung, Prüfungswiederholungen, etc. erteilt das Prüfungsamt für Geistes und Sozialwissenschaften oder der Studiengangskoordinator.

Die Prüfungs- und Studienordnung des Masterstudiengangs Ethnologie (PStO 2018) finden Sie hier (PDF).

Bitte achten Sie darauf, dass Sie möglicherweise über Ihre Campus-Emailadresse wichtige Informationen vom Prüfungsamt oder dem Studiengangskoordinator erhalten. Tragen Sie dafür Sorge, dass die Umleitungen korrekt eingerichtet sind.

Formulare und Handreichungen:

Scheinformular

  • Prüfungen, die zusätzlich oder außerhalb des regulären Studiengangs abgelegt werden, können auf gesonderten Scheinen zertifiziert werden.

Plagiatserklärung

  • allen Hausarbeiten, Übungsaufgaben und Berichten muss diese unterschriebene Erklärung angehängt werden.

Kleiner Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten

  • Diese Handreichung soll bei der Erstellung von Hausarbeiten helfen und zum wissenschaftlichen Schreiben anleiten.

Leitfaden zur gendergerechten Sprache

  • Dieser Leitfaden soll Ihnen die praktische Umsetzung einer gendersensiblen Sprache erleichtern. Wir möchten Ihnen Beispiele für geschlechtergerechtes Formulieren geben. Sie können alle Möglichkeiten auf kreative Art und Weise miteinander verbinden.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen auf dieser Seite und verlinkten Infoblättern nur um Handreichungen handelt. Alle hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich! Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich über die aktuelle Prüfungs- und Studienordnung (PStO) sowie über das Prüfungsamt.


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